Qualitätsstandard der Gurtbandwerkstatt:
1. Qualitätsstandard des Gewebebandes:
1.1 Die Schmalheit verschiedener Stoffbänder sollte innerhalb von ±0,01 cm kontrolliert werden, die in der Maschinenreferenztabelle angegeben sind, und die Dicke der beiden Stoffbänder sollte gleich sein.
1.2 Bei der Produktion dürfen alle Bänder keine Fadenaustritte oder -ausrisse aufweisen.
1.3 Das Gewebeband darf keine Grate aufweisen und die Nadelkanten dürfen keine gezackten, gekräuselten Kanten und ungleichmäßige Elastizität aufweisen. 1.4 Gewebeband mit Slub-Effekt, das aus verschiedenen Gründen übersprungene Stiche aufweist, sollte entsprechend der Produktqualität herabgestuft und nicht in ein echtes Fass gelegt werden.
1.5 Alle Arten von Stoffgürteln sollten nach den angegebenen Mustern eingefädelt und angeordnet sein und dürfen nicht falsch oder zu wenig getragen werden. Auf der Maschine sollte eine Referenztabelle vorhanden sein.
1.6 Die verwendeten Rohstoffe müssen gemäß den vom Band geforderten Spezifikationen verwendet werden und es dürfen keine falschen Materialien verwendet werden, insbesondere die Chargennummern der Schuss- und Kettgarne. Die Chargennummern dürfen nicht gemischt werden.
1.7 Große und kleine Stahlschnallen müssen vorschriftsmäßig getragen werden.
1.8 Wenn der komplette Neiger an der Maschine montiert ist, muss dieser aufrecht montiert werden. Die beiden Enden des Schwenkkopfes müssen ausbalanciert und nicht geneigt sein, da dies sonst die Qualität des Bandes beeinträchtigt.
1.9 Die Betriebsbedingungen richten sich nach der Betriebsanleitung. Ist die Produktqualität aufgrund der Nichteinhaltung der Betriebsvorschriften nicht qualifiziert, ist streng nach den Vorschriften zu verfahren.
1.10 Das Stoffband darf nicht ölig sein und muss sauber gehalten werden.
1.11 Zufällige Gürtel sind nicht erlaubt und Stoffgürtel können nicht auf den Boden fallen.
1.12 Kontrollieren Sie das Gewebeband alle halbe Stunde.
2. Qualitätsstandards für Warping:
2.1 Die Rohstoffe müssen gemäß den Prozessanforderungen der Schär- und Umformmaschine beschafft werden, eine falsche D-Nummer, Chargennummer usw. darf nicht verwendet werden; 2.2 Der zum Schälen verwendete leere Linsenkopf darf nicht verformt oder gebrochen sein.
2.3 Die Abstände auf beiden Seiten des leeren Schalenkopfes sollten nach dem Aufsetzen der Maschine gleich sein und die in das Loch des leeren Schalenkopfes gedrückten Garnstränge sollten flach sein.
2.4 Die Elastizität jedes Garns muss gleich sein und es dürfen keine ernsthaften Wicklungen, ungleichmäßige Netzpunkte usw.
2.5 Bei Fadenbruch sollte der Knoten rechtzeitig geknüpft und die Knoten kurz geschnitten werden und es darf kein Fadenbruch in der Mitte der Spule oder des Fadens vorliegen.
2.6 Die Höhe der Mitte und beider Seiten des Neigers sollte gleich sein und es sollten keine Unebenheiten oder einseitige Höhe vorhanden sein.
2.7 Die Weichheit und Härte des Schalenkopfes während des Schärprozesses sollte den Anforderungen des Gurtbandes entsprechen und die Garnoberfläche sollte sauber gehalten werden.
2.8 Das Etikett des Neigers ist richtig geschrieben und das Schloss ist sicher.

